Deluxe in Czech

 


Das Problem der Unfruchtbarkeit kann leider jeden Menschen betreffen, unabhängig von Alter, Rasse, sozialem Status, Wohnsitzland usw.

Leihmutterschaft als eine der Methoden, um ein Kind zur Welt zu bringen, ist für solche Paare nicht überall mit umfassenden gesetzlichen Rechten verbunden.

In der Tschechischen Republik gibt es kein spezifisches Gesetz, das Leihmutterschaft ausdrücklich legalisiert oder kriminalisiert. Sie ist nicht reguliert. Das bedeutet:


Verträge zwischen Wunscheltern und Leihmutter sind vor tschechischen Gerichten nicht rechtskräftig.


Die Leihmutter gilt nach tschechischem Recht stets als die rechtliche Mutter bei der Geburt.


Die Wunscheltern müssen anschließend einen komplexen und unsicheren Adoptionsprozess durchlaufen, um die elterlichen Rechte zu erlangen. Dieser Prozess ist nicht garantiert und kann von der Leihmutter angefochten werden.


Wie Feskovs Programm damit umgeht: Aufgrund dieser Rechtsunsicherheit lassen Kliniken wie Feskov die Leihmutter in der Regel nicht in der Tschechischen Republik entbinden. Ihr Deluxe Programm in der Tschechischen Republik (Leihmutterschaft Europa) umfasst in der Regel:


Erstberatungen und IVF-Verfahren (Eizellentnahme, Befruchtung, Embryonenerzeugung) können in ihren tschechischen Einrichtungen stattfinden.


Der Embryotransfer zur Leihmutter sowie die gesamte Schwangerschaft und Geburt finden dann in einem Land statt, in dem kommerzielle Leihmutterschaft völlig legal ist und klare Vereinbarungen vor der Geburt für die Wunscheltern bestehen – meist in der Ukraine (wo sich der ursprüngliche Hauptsitz der Feskov-Klinik befindet) oder manchmal auch in den USA.


Das Baby wird in diesem Land (z. B. der Ukraine) geboren, wo die Wunscheltern in der Geburtsurkunde gesetzlich als rechtliche Eltern anerkannt werden. Die Eltern erhalten dann eine Geburtsurkunde und einen Reisepass für das Kind aus dem Geburtsland, um es nach Hause zu bringen.


Im Wesentlichen nutzen Sie die Tschechische Republik als Drehscheibe für die ersten medizinischen und logistischen Schritte, verlassen sich aber für die eigentliche Geburt und Feststellung der Elternschaft auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eines anderen Landes.


Obwohl jeder Fall einzigartig ist, läuft der Prozess im Allgemeinen wie folgt ab:


Beratung & Vertrag: Sie führen erste Gespräche, stimmen den Bedingungen des „Deluxe-Programms“ zu und unterzeichnen einen Vertrag mit einem Festpreis.


Medizinische Untersuchung: Die Wunscheltern werden medizinisch untersucht. Bei Verwendung einer Eizellspenderin wird diese aus der Datenbank der Klinik ausgewählt.


IVF-Zyklus: Die Wunschmutter oder Eizellspenderin wird in der tschechischen Klinik einer ovariellen Stimulation und Eizellentnahme unterzogen. Das Sperma des Wunschvaters oder der Wunschspenderin wird entnommen. Die Embryonen werden erzeugt und kultiviert (häufig mit PGT-A-Test zur Chromosomennormalität).


Leihmutter-Matching: Sie werden einer vorab geprüften Leihmutter zugeordnet. Ihre medizinische und psychische Gesundheit wird gründlich überprüft.


Embryotransfer: Die Leihmutter reist für den Embryotransfer in die Klinik (die sich in der Tschechischen Republik oder an einem anderen Ort befinden kann).


Schwangerschaft & Überwachung: Die Leihmutter kehrt für die Schwangerschaft in ihr Heimatland (z. B. die Ukraine) zurück. Sie erhalten regelmäßige Updates, Berichte und Ultraschalluntersuchungen.


Geburt & Rechtlicher Ablauf: Das Baby wird in dem Land geboren, in dem Leihmutterschaft legal ist. Das Rechtsteam der Klinik kümmert sich um den gesamten Papierkram, um sicherzustellen, dass die Wunscheltern sofort in der Geburtsurkunde eingetragen werden.

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